Arbeitsrecht

Arbeitsvertragliche Beziehungen sind häufig geprägt von sehr unterschiedlichen Vorstellungen der Vertragspartner von Gerechtigkeit. Neben der eingehenden Prüfung der Sach- und Rechtslage ist es bei Streitigkeiten oder Gestaltungen für die strategische Ausrichtung wichtig, auch die Interessen und Risiken des jeweils anderen Vertragspartners einzuschätzen. Rechtsanwalt Ralf Neidhardt berät und vertritt überregional mit Schwerpunkt auf der Region Bayerischer Untermain und Rhein-Main seit fast 20 Jahren Arbeitgeber (meist kleine bis mittelgroße mittelständische Unternehmen), Arbeitnehmer und Betriebsräte bei Gestaltungen und Rechtsstreitigkeiten, sowohl im Bereich des Individualarbeitsrechts als auch der Arbeitnehmermitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz. Seine Tätigkeit reicht von der Bearbeitung einzelner arbeitsrechtlicher Problemstellungen (z.B. Kündigungsschutzklagen) über die ständige beratende Begleitung von Unternehmen bis hin zur umfassenden Betreuung des arbeitsrechtlichen Bereichs bei Betriebsänderungen und Unternehmensinsolvenzen.

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen im laufenden Arbeitsverhältnis wie Arbeitsvergütung, Sonderzahlungen, Urlaub, Schadenersatzansprüche
  • Lösung von Problemen rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsvertrag, Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis)
  • Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates in personellen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten
  • Verhandlungen bzgl. Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen

Rechtsanwalt Ralf Neidhardt

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