BGH zur Verjährung von Mängelansprüchen bei Auf-Dach-Photovoltaikanlagen

BGH, Urteil vom 2. Juni 2016 – VII ZR 348/13   Der u.a. für das Baurecht zuständige VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass eine auf dem Dach einer Tennishalle nachträglich errichtete Photovoltaikanlage, die mit der Halle fest verbunden ist, der Funktion der Halle dient und deshalb die für Arbeiten "bei Bauwerken" geltende lange Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche von fünf Jahren, § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB, Anwendung findet.   Der Fall: Die Klägerin betreibt

BGH zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis

BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14   Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig sind und der Versicherungsnehmer sich von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer "freien" Werkstatt verweisen lassen muss.   Der Fall: In dem

BGH: Kein Abzug von Abschlusskosten bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

BGH Urteile vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14):   Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenver­sicherungsverträgen zu befassen, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages erklärt hatten.   Der Fall: Die Kläger hatten bei dem beklagten Versicherer im Jahr 1999 bzw. im Jahr

BGH: Entgelt für Schwarzarbeit muss auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt werden

BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 – VII ZR 216/14   Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller (Kunden), der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung

Bundesarbeitsgericht zur Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

BAG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13:   Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden kann, setzt nach der jetzigen Entscheidung des BAG voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub (als Anspruch auf bezahlte Freistellung) noch besteht. Dies ist nicht mehr der

Bundesarbeitsgericht zu Mindestlohnanspruch für Feiertage, Krankheitszeiten und Urlaub

BAG, Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 191/14:   Arbeitgeber müssen einen tariflichen Mindestlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und im Rahmen der Urlaubsabgeltung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Bezug auf den Mindestlohn für pädagogisches Personal nach der auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes ergangenen „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus-und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch“ entschieden.   Jedenfalls nach den Formulierungen der Pressemitteilung

Lebensversicherung: BGH zum Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.

BGH, Urteil vom 8. April 2015 – IV ZR 103/15:   Der klagende Versicherungsnehmer begehrt Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer Rentenversicherung nach einem Widerspruch gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.   Er beantragte bei der Beklagten den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages mit Vertragsbeginn zum 1. April 1998. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation erhielt er mit dem Versicherungsschein. Von April 1998 bis Mai 2008 zahlte er Versicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 9.356,18 €.

BGH zur formularmäßigen Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist im Gebrauchtwagenhandel

BGH, Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 104/14:   Gebrauchtwagenhandel: Keine wirksame Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des ZdK (Zentralverband des Kraftfahrzeuggewerbes) Stand 3/2008   Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Entscheidung vom 29.04.15 mit den Anforderungen beschäftigt, die bei einer formularmäßigen Verkürzung von Verjährungsfristen an die Verständlichkeit der Regelung aus Sicht des Verbrauchers (Kunden) zu stellen sind.   Die Klägerin erwarb beim beklagten Autohändler einen gebrauchten Pkw, an dem

Mindestlohngesetz seit 01.01.2015 in Kraft

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Es hat allerdings nicht nur Bedeutung für Arbeitsverhältnisse, bei denen die Entlohnung bisher unterhalb von 8,50 € pro Stunde lag. Auswirkungen auf andere Arbeitsverhältnisse bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sowie auf die Zulässigkeit von Ausschlussfristenregelungen. Jeder Arbeitgeber sollte sich deshalb damit beschäftigen, welche Bedeutung das Gesetz für die von ihm unterhaltenen Arbeitsverhältnisse hat.