Steuerstrafrecht

Gerade die Vertretung im Steuerstrafverfahren stellt an die steuerrechtlichen Kenntnisse und Kompetenzen des betreuenden Rechtsanwalts erhebliche Anforderungen. Betroffene geraten durch Steuerstrafverfahren meist völlig unerwartet in Extremsituationen, die ohne anwaltliche Unterstützung nicht zu bewältigen sind. Hohe Belastungen in steuerrechtlicher, wirtschaftlicher und persönlicher Hinsicht sind in aller Regel die Folgen eines steuerrechtlichen Strafverfahrens. Die Hilfe eines Fachanwalts für Steuerrecht beschränkt sich daher nicht auf die klassische Steuerstrafverteidigung sondern reicht weit darüber hinaus. Gerade Selbstanzeigen bieten in der Regel einen fairen Weg zurück in die Steuerehrlichkeit und mildern die persönlichen und wirtschaftlichen Folgen ab. Wir stellen uns der Herausforderung, unseren Mandanten auch bei komplexen Rechtsfragen mit juristischem Sachverstand Wege aus dem Konflikt aufzuzeigen und mit ihnen eine erfolgversprechende Lösungsstrategie zu erarbeiten.

  • Umfassende Beratung in allen Steuer-, Bilanz-, Insolvenz- und Wirtschaftsdelikten
  • Strafbefreiende Selbstanzeige
  • Interessenwahrnehmung gegenüber der Steuerfahndung
  • Tatsächliche Verständigung im Besteuerungsverfahren
  • Tatsächliche Verständigung im Strafverfahren
  • Verteidigung vor Strafrichter, Schöffengericht und Strafkammern

Rechtsanwalt Matthias Kolb

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