Allgemeines Zivilrecht

insbesondere:

  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche (z.B. aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Leasingvertrag) und von Ansprüchen auf Schadenersatz (vertraglich und außervertraglich)
  • Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB)
  • Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung

Rechtsanwalt Ralf NeidhardtRechtsanwalt Matthias Kolb

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