
Allgemeines Zivilrecht
insbesondere:
- Durchsetzung und Abwehr vertraglicher Ansprüche (z.B. aus Kauf-, Werk-, Dienst- oder Leasingvertrag) und von Ansprüchen auf Schadenersatz (vertraglich und außervertraglich)
- Gestaltung von Verträgen und allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB)
- Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung