Versicherungsvertragsrecht
Die unerwartete Ablehnung einer Versicherungsleistung durch den eigenen Versicherer ist meist ein Schock für Versicherte, weil es in der Regel um eine Kompensation für einen tatsächlich erlittenen Schaden oder Nachteil und um größere Summen geht (z.B. bei Berufsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder einem Wasserschaden in der Gebäudeversicherung). Rechtsanwalt Ralf Neidhardt ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht darauf spezialisiert, in einem solchen Fall ausgehend vom Versicherungsvertrag und den damit vereinbarten allgemeinen Versicherungsbedingungen akribisch die Voraussetzungen für die Leistungspflicht und etwaige Einwendungen des Versicherers zu prüfen und Fehleinschätzungen auf Seiten des Versicherers herauszuarbeiten. Vielen Ablehnungsentscheidungen kann so mit guten Argumenten und im Ergebnis erfolgreich für den Mandanten entgegengetreten werden. Vertiefte Kenntnisse in diesem Spezialgebiet des Vertragsrechts sind Grundvoraussetzung für die interessengerechte Mandatsbearbeitung.
Zum Versicherungsrecht gehören sämtliche privaten Versicherungsvertragsverhältnisse wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankheitskostenversicherung (auch Zusatzversicherung), Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Reiseversicherung (Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck), das gesamte Sachversicherungsrecht (z.B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung), Kfz-haftpflicht- und -kaskoversicherung, Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung und alle sich daraus ergebenden Rechtsfragen und Probleme mit Versicherern.
Häufig spielen bei Streitigkeiten auch Fragen des allgemeinen Versicherungsrechts eine Rolle, wie z.B. behauptete Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit (Stichwort: Gesundheitsfragen), die rechtzeitige Prämienzahlung (Erstprämie, Folgeprämien) oder der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls (Einbruch bei gekipptem Fenster, Leerstand einer Wohnung und Frostschaden an Heizungsleitungen, Alkoholisierung und Unfall).