BGH: Kein Abzug von Abschlusskosten bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
BGH Urteile vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14): Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu befassen, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. den Widerspruch gegen das Zustandekommen des Vertrages erklärt hatten. Der Fall: Die Kläger hatten bei dem beklagten Versicherer im Jahr 1999 bzw. im Jahr