Verkehrsrecht

Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich und mit viel Lauferei und Unannehmlichkeiten verbunden, nicht selten gefolgt von Bußgeld- oder Strafverfahren. Von Versicherungen wird der Aufwand für eine Unfallabwicklung gerade einmal mit höchstens 25,00 € Auslagenpauschale honoriert. Eine Flut immer neuer und wechselnder Rechtsprechung hält zudem Fallstricke bereit, die für den Laien die Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche zum Lotteriespiel macht. Wir nehmen Ihnen den Aufwand ab und wickeln Ihren Verkehrsunfall professionell und schnell ab. Im Bußgeld- oder Strafverfahren verteidigen wir Ihre Interessen engagiert mit dem unbedingten Ziel der Verfahrenseinstellung oder Freispruch. Auch ohne Rechtschutzversicherung erhalten Sie von uns ohne Kostenrisiko eine rechtliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Als Rechtsanwälte sind wir ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet und beraten Sie unabhängig und neutral,


Rechtsanwalt Ralf NeidhardtRechtsanwalt Matthias Kolb

BGH zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis

BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14   Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden,

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