
Versicherungsvertragsrecht
Die unerwartete Ablehnung einer Versicherungsleistung durch den eigenen Versicherer ist meist ein Schock für Versicherte, weil es in der Regel um eine Kompensation für einen tatsächlich erlittenen Schaden oder Nachteil und um größere Summen geht (z.B. bei Berufsunfähigkeit, Unfallinvalidität oder einem Wasserschaden in der Gebäudeversicherung). Rechtsanwalt Ralf Neidhardt ist als Fachanwalt für Versicherungsrecht darauf spezialisiert, in einem solchen Fall ausgehend vom Versicherungsvertrag und den damit vereinbarten allgemeinen Versicherungsbedingungen akribisch die Voraussetzungen für die Leistungspflicht und etwaige Einwendungen des Versicherers zu prüfen und Fehleinschätzungen auf Seiten des Versicherers herauszuarbeiten. Vielen Ablehnungsentscheidungen kann so mit guten Argumenten und im Ergebnis erfolgreich für den Mandanten entgegengetreten werden. Vertiefte Kenntnisse in diesem Spezialgebiet des Vertragsrechts sind Grundvoraussetzung für die interessengerechte Mandatsbearbeitung.
Zum Versicherungsrecht gehören sämtliche privaten Versicherungsvertragsverhältnisse wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, private Krankheitskostenversicherung (auch Zusatzversicherung), Krankentagegeldversicherung, Lebensversicherung, Reiseversicherung (Reiserücktritt, Reiseabbruch, Reisegepäck), das gesamte Sachversicherungsrecht (z.B. Gebäudeversicherung, Hausratversicherung), Kfz-haftpflicht- und -kaskoversicherung, Privat- und Betriebshaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung und alle sich daraus ergebenden Rechtsfragen und Probleme mit Versicherern.
Häufig spielen bei Streitigkeiten auch Fragen des allgemeinen Versicherungsrechts eine Rolle, wie z.B. behauptete Verletzungen der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit (Stichwort: Gesundheitsfragen), die rechtzeitige Prämienzahlung (Erstprämie, Folgeprämien) oder der Vorwurf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls (Einbruch bei gekipptem Fenster, Leerstand einer Wohnung und Frostschaden an Heizungsleitungen, Alkoholisierung und Unfall).
BGH zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis
BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14 Der u.a. für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden,
BGH: Kein Abzug von Abschlusskosten bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
BGH Urteile vom 29. Juli 2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14): Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Einzelheiten der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen zu befassen, in denen die Versicherungsnehmer nach § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F.
Lebensversicherung: BGH zum Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F.
BGH, Urteil vom 8. April 2015 – IV ZR 103/15: Der klagende Versicherungsnehmer begehrt Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge aus einer Rentenversicherung nach einem Widerspruch gemäß § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. Er beantragte bei der Beklagten den Abschluss eines Rentenversicherungsvertrages mit Vertragsbeginn zum 1. April 1998. Die
