Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Es hat allerdings nicht nur Bedeutung für Arbeitsverhältnisse, bei denen die Entlohnung bisher unterhalb von 8,50 € pro Stunde lag. Auswirkungen auf andere Arbeitsverhältnisse bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sowie auf die Zulässigkeit von Ausschlussfristenregelungen. Jeder Arbeitgeber sollte sich deshalb damit beschäftigen, welche Bedeutung das Gesetz für die von ihm unterhaltenen Arbeitsverhältnisse hat.