Bundesarbeitsgericht zur Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit
BAG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13: Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden kann, setzt nach der jetzigen Entscheidung des BAG voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub (als Anspruch auf bezahlte Freistellung) noch besteht. Dies ist nicht mehr der