Bundesarbeitsgericht zur Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Elternzeit

BAG, Urteil vom 19. Mai 2015 - 9 AZR 725/13:   Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses können Arbeitgeber den Erholungsurlaub wegen Elternzeit nicht mehr kürzen. Die Regelung in § 17 Abs. 1 Satz 1 BEEG, wonach für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit der Urlaubsanspruch um ein Zwölftel gekürzt werden kann, setzt nach der jetzigen Entscheidung des BAG voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub (als Anspruch auf bezahlte Freistellung) noch besteht. Dies ist nicht mehr der

Bundesarbeitsgericht zu Mindestlohnanspruch für Feiertage, Krankheitszeiten und Urlaub

BAG, Urteil vom 13.05.2015 – 10 AZR 191/14:   Arbeitgeber müssen einen tariflichen Mindestlohn nicht nur für tatsächlich geleistete Arbeitsstunden zahlen, sondern auch für Feiertage, Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit und im Rahmen der Urlaubsabgeltung. Dies hat das Bundesarbeitsgericht in Bezug auf den Mindestlohn für pädagogisches Personal nach der auf Grundlage des Arbeitnehmerentsendegesetzes ergangenen „Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus-und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem zweiten oder dritten Buch Sozialgesetzbuch“ entschieden.   Jedenfalls nach den Formulierungen der Pressemitteilung

Mindestlohngesetz seit 01.01.2015 in Kraft

Am 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz in Kraft getreten. Es hat allerdings nicht nur Bedeutung für Arbeitsverhältnisse, bei denen die Entlohnung bisher unterhalb von 8,50 € pro Stunde lag. Auswirkungen auf andere Arbeitsverhältnisse bestehen zum Beispiel im Hinblick auf die Pflicht zur Dokumentation von Arbeitszeiten bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sowie auf die Zulässigkeit von Ausschlussfristenregelungen. Jeder Arbeitgeber sollte sich deshalb damit beschäftigen, welche Bedeutung das Gesetz für die von ihm unterhaltenen Arbeitsverhältnisse hat.